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(NKW)
EU Richtlinie verabschiedet
Der Tote Winkel - ein brisantes Thema
immer wieder erleiden Menschen im „Toten Winkel" von Nutzfahrzeugen schwere oder sogar tödliche Verletzungen. Aktuelle Berichte in Zeitungen und Fernsehen zeigen uns, wie brisant dieses Thema nach wie vor ist. Gerade beim Rechtsabbiegen von Nutzfahrzeugen werden Passanten, vor allem Kinder und Senioren, häufig erfasst. Der Fahrer kann diese Verkehrsteilnehmer nicht erkennen. Insbesondere vor und neben dem Fahrzeug ist der Gefahrenbereich kaum einsehbar.
Informationen zur EU-Nachrüstrichtlinie
Dieser Gefahrenbereich soll mit einer neuen EU-Richtlinie entschärft werden. Am 10. Mai 2007 wurde vom EU-Parlament die Richtlinie verabschiedet. Durch den Einsatz neuer Spiegel mit verbesserten Wölbungsradien soll der tote Winkel einsehbar gemacht werden.
Wen betrifft die neue Richtlinie?
Sie betrifft alle zugelassenen Nutzfahrzeuge über 3,5 t (Kategorie N2, N3, aber nur falls der Nahbereichs- bzw. Anfahr- spiegel eine Mindestanbauhöhe von 2m erfüllen kann), sofern sie nicht schon die aktuelle Sichtfeld-Richtlinie 2003/97/EG erfüllen (d.h. die Zulassung nach der alten Richtlinie 71/127/EWG besitzen und noch nicht umgerüstet sind) und die nach dem 01. Januar 2000 zugelassen wurden.
Fristen
Die Umrüstung muss spätestens bis zum 31. März 2009 erfolgt sein. Die nationalen Prüfbehörden sind angewiesen, dies strikt zu kontrollieren und die Umsetzung nachzuweisen. Um bereits jetzt auf der sicheren Seite zu sein und dem Fahrzeuglenker möglichst umfassende Sicht und Sicherheit zu gewähren, empfiehlt sich schnellstmöglich die Fahrzeuge auf die neuen Sichtfelder umzurüsten.
Was sind die Anforderungen?
Die Nachrüstung bezieht sich aufdie Spiegelklasse IV – Weitwinkelspiegel und die Spiegelklasse V – Nahbereichs-/Anfahrspiegel. Es wird die Erfüllung des Sichtfeldes nach der aktuellen Richtlinie 2003/97/EG gefordert.
Was ist erforderlich?
Bei den Spiegeln müssen in der Regel Gläser mit Wölbungsradien von >400mm (nach alter Vorschrift) durch neue Gläser mit Wölbungsradien von >300mm (neue Vorschrift) ersetzt werden (diese Gläser besitzen eine stärkere Krümmung). In den meisten Fällen ist es möglich und ausreichend, die Glaseinheit zu tauschen. Mitunter kann es erforderlich werden, den Spiegelkopf zu tauschen.
Ausnahme:
Falls durch Tausch der Gläser, bzw. Spiegelköpfe das Sicht-feld nicht erreicht werden kann, ist es ausreichend, wenn beim Weitwinkelspiegel 95% und beim Nahbereichs- bzw. Anfahrspiegel 85% des vorgeschriebenen Sichtfelds erreicht werden.
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