Udo Kramer Industrie- und KFZ-Bedarf GmbH
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Aktuell

Arbeitsschutz-Artikel Lagerware (Auszug)
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Arbeitsschutz Artikel (download PDF):

Inhalt:

  1. Jacken
  2. Schuhe
  3. Einweg-Schutzanzüge
  4. Gehörschutz
  5. Augenschutz
  6. Kopf- Gesichts- Schutz
  7. Regenschutz
  8. Warnwesten
  9. Handschuhe
Eintrag vom: 2010-03-05

Fair Price Mai-Juni 2010
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download Fair-Price Juli-August 2010

Eintrag vom: 2010-04-30

Partikelfilter-Nachrüstung bis Ende 2010
(INFO) Filterförderung wird bis Ende 2010 verlängert Die staatliche Förderung der Rußfilter-Nachrüstung für Diesel-Pkw wird um ein Jahr verlängert. 2010 sollen dann auch leichte Nutzfahrzeuge wie kleine Transporter einbezogen werden. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch (16.12.) mit dem Haushaltsentwurf für 2010. Förderrichtlinien für 2010 werden noch im Detail geklärt Resch erinnerte daran, dass die Halter von Diesel-Pkw ohne Rußpartikelfilter seit April 2007 einen steuerlichen Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen müssen. Dieser Steuermalus läuft bisher bis Ende März 2011. Daraus würden bis dahin rund 250 Millionen Euro in die Kassen des Bundes gespült. Das Geld reiche für die Filternachrüstung von 1,5 Millionen Diesel-Pkw aus und müsse dafür reserviert werden. Quelle:AutoMotorSport
Eintrag vom: 2010-01-26

Förderprogramme für den Güternahverkehr
(INFO)

Quelle:Bundesamt für Güterverkehr

Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut verständigten sich der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung, zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen des europäischen Güterverkehrs Zuwendungen in Höhe von 600 Mio. Euro p.a. für Unternehmen des Güterkraftverkehrs bereitzustellen.

Davon wurde zum 01.September 2007 in einem ersten Schritt die Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge mit einem Volumen von 150 Mio. Euro p.a. auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau abgesenkt sowie weitere 100 Mio. Euro p.a. durch das Förderprogramm zur Anschaffung emissionsarmer LKW (sog. Innovationsprogramm) realisiert. Das verbleibende Volumen in Höhe von 350 Mio. Euro p.a., das den Unternehmen bisher in Form von abgesenkten Mautsätzen zugute kam, wird nun - rückwirkend zum 01.01.2009 - durch die Förderprogramme "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung" zur Verfügung gestellt. Im Bereich des Förderprogramms De-Minimis" erfolgt für die Jahre 2009 und 2010 zudem eine Aufstockung der Fördermittel um jeweils 50 Mio. Euro aus dem zweiten Konjunkturprogramm der Bundesregierung.

Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit der Durchführung dieser beiden Förderprogramme beauftragt. Nachdem die entsprechenden Förderrichtlinien vom 03.02.2009 in Kraft getreten sind und im Bundesanzeiger verkündet wurden, können nun Förderanträge beim BAG als zuständiger Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Abweichend von der künftig geltenden Frist zur Antragsstellung (31.03.) können Anträge für 2009 bis zum 15. Mai (Eingang beim BAG) gestellt werden.

Dem Grunde nach zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht ab 12 t) sind. Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung.

Wichtig: Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Weitere Informationen sowie Formulare zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten Sie hier:

Förderprogramm "De-Minimis"

Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung"


Das Bundesamt für Güterverkehr beantwortet Ihre Fragen gerne unter der Service-Nummer 0221/5776-2699 (montags bis donnerstags von 9 - 15 Uhr, freitags bis 14.30 Uhr) oder unter folgender E-Mail-Adresse: info.foerderprogramme@bag.bund.de

Eintrag vom: 2010-01-02

EU Richtlinie verabschiedet (NFZ-Spiegel)
(NKW)

EU Richtlinie verabschiedet

Der Tote Winkel - ein brisantes Thema

immer wieder erleiden Menschen im „Toten Winkel" von Nutzfahrzeugen schwere oder sogar tödliche Verletzungen. Aktuelle Berichte in Zeitungen und Fernsehen zeigen uns, wie brisant dieses Thema nach wie vor ist. Gerade beim Rechtsabbiegen von Nutzfahrzeugen werden Passanten, vor allem Kinder und Senioren, häufig erfasst. Der Fahrer kann diese Verkehrsteilnehmer nicht erkennen. Insbesondere vor und neben dem Fahrzeug ist der Gefahrenbereich kaum einsehbar.

Informationen zur EU-Nachrüstrichtlinie

Dieser Gefahrenbereich soll mit einer neuen EU-Richtlinie entschärft werden. Am 10. Mai 2007 wurde vom EU-Parlament die Richtlinie verabschiedet. Durch den Einsatz neuer Spiegel mit verbesserten Wölbungsradien soll der tote Winkel einsehbar gemacht werden.

Wen betrifft die neue Richtlinie?

Sie betrifft alle zugelassenen Nutzfahrzeuge über 3,5 t (Kategorie N2, N3, aber nur falls der Nahbereichs- bzw. Anfahr- spiegel eine Mindestanbauhöhe von 2m erfüllen kann), sofern sie nicht schon die aktuelle Sichtfeld-Richtlinie 2003/97/EG erfüllen (d.h. die Zulassung nach der alten Richtlinie 71/127/EWG besitzen und noch nicht umgerüstet sind) und die nach dem 01. Januar 2000 zugelassen wurden.

Fristen

Die Umrüstung muss spätestens bis zum 31. März 2009 erfolgt sein. Die nationalen Prüfbehörden sind angewiesen, dies strikt zu kontrollieren und die Umsetzung nachzuweisen. Um bereits jetzt auf der sicheren Seite zu sein und dem Fahrzeuglenker möglichst umfassende Sicht und Sicherheit zu gewähren, empfiehlt sich schnellstmöglich die Fahrzeuge auf die neuen Sichtfelder umzurüsten.

Was sind die Anforderungen?

Die Nachrüstung bezieht sich aufdie Spiegelklasse IV – Weitwinkelspiegel und die Spiegelklasse V – Nahbereichs-/Anfahrspiegel. Es wird die Erfüllung des Sichtfeldes nach der aktuellen Richtlinie 2003/97/EG gefordert.

Was ist erforderlich?

Bei den Spiegeln müssen in der Regel Gläser mit Wölbungsradien von >400mm (nach alter Vorschrift) durch neue Gläser
mit Wölbungsradien von >300mm (neue Vorschrift) ersetzt werden (diese Gläser besitzen eine stärkere Krümmung). In den meisten Fällen ist es möglich und ausreichend, die Glaseinheit zu tauschen. Mitunter kann es erforderlich werden, den Spiegelkopf zu tauschen.

Ausnahme:

Falls durch Tausch der Gläser, bzw. Spiegelköpfe das Sicht-feld nicht erreicht werden kann, ist es ausreichend, wenn beim Weitwinkelspiegel 95% und beim Nahbereichs- bzw. Anfahrspiegel 85% des vorgeschriebenen Sichtfelds erreicht werden.

Eintrag vom: 2010-02-01